Öffentliche Mitwirkung RGSK TOW 2025 / AP 5. Generation

Gerne laden wir Sie zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren betreffend Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Thun-Oberland West (TOW) 2025 und Agglomerationsprogramm V+S (Verkehr + Siedlung) Thun 5. Generation (AP5) ein. Die Mitwirkung startet am 11. Januar und dauert bis zum 8. März 2024.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter Öffentliche Mitwirkung RGSK TOW 2025 / AP 5. Generation

 

Regionaler Richtplan Windenergie: Publikation

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat den von der Delegiertenversammlung des Entwicklungsraum Thun am 14. Dezember 2021 beschlossenen regionalen Richtplan Windenergie in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen Anpassungen vorgenommen wurden (siehe Verfügung und Genehmigungsunterlagen mit Änderungen von Amtes wegen). Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern innert 30 Tagen nach Publikation im Amtsanzeiger Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).

Weitere Informationen zum regionalen Richtplan Windenergie finden Sie hier

Veranstaltung für pflegende und betreuende Angehörige im ERT 27.10.2022

Am 27. Oktober 2022 findet die Veranstaltung für pflegende und betreuende Angehörige im ERT statt. Im Berner Landboten ist am 7.9.2022 ein Artikel zum Anlass erschienen:

„«Qualität bedeutet, etwas ordentlich zu erledigen, auch wenn niemand zuschaut», so eines der vielen berühmten Zitate Henry Fords. Das Zitat ist bezeichnend für die wertvolle Freiwilligenarbeit, die zahlreiche betreuende Angehörige leisten. Tag für Tag erbringen sie eine beachtliche Leistung, sie selbst bleiben jedoch oftmals unsichtbar und werden von unserer Gesellschaft kaum wahrgenommen. Der Verein Entwicklungsraum Thun (ERT) will dies nun mit einem entsprechenden Vernetzungs-Anlass ändern. 

…“

Copyright: Miriam Schwarz – Berner Landbote

 

Zum vollständigen Artikel vom 7.9.2022

Flyer zum Anlass

 

Stopp Quagga!

Die Quagga-Muschel aus dem Schwarzmeer-Gebiet breitet sich invasiv in hiesigen Seen und Flüssen aus. Die Muscheln können zu beträchtlichen Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen führen. Im Kanton Bern wurde Quagga bisher im Bielersee und in der unterliegenden Aare nachgewiesen. Im Brienzer- und Thunersee kommt die Muschel bislang nicht vor.

Die Muscheln und deren Larven können sich an Schiffsrümpfen, im Bilgenwasser und in Kühlwasserschläuchen der Motoren festsetzen. Sport- und Fischerboote, die zwischen Gewässern wechseln, können die Muscheln als «blinde Passagiere» weiterverbreiten. Das Gewässer- und Bodenschutzlabor sowie das Fischereiinspektorat des Kantons Bern machen mit beiliegendem Merkblatt auf diese Gefahr aufmerksam und ruft dazu auf, nur mit sauberen und trockenen Booten in einen anderen See einzuwassern.

 

Zum Merkblatt

 

Genehmigung RGSK TOW 2021

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat das vom Entwicklungsraum Thun am 22. Juni 2021, von der Planungsregion Kandertal am 31. Mai 2021 und von der Berg- und Planungsregion Obersimmental-Saanenland am 26. Mai 2021 beschlossene RGSK TOW 2021 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz am 23. Dezember 2021 genehmigt.

Die Unterlagen sind im Internet unter entwicklungsraum-thun.ch und www.kasisa.ch oder nach Terminvereinbarung bei den Geschäftsstellen der Regionen einsehbar.

Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).

 

Ausschreibung Prix Montagne 2022

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) und die Schweizer Berghilfe verleihen erneut den Prix Montagne. Ausgezeichnet werden wirtschaftliche Aktivitäten verschiedenster Trägerschaften wie Unternehmen, Genossenschaften, Kooperationen, Vereine etc. aus dem Berggebiet. Auch Teilbereiche oder einzelne Produkte eines Unternehmens bzw. einer wirtschaftlichen Aktivität können eingereicht werden.  

Bis zum 30. April können sich Unternehmerinnen und Unternehmer aus allen Branchen für den mit 40’000 Franken dotierten Preis bewerben. Ausführliche Informationen zur Preisausschreibung finden Sie auf prixmontagne.ch.