Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat das vom Entwicklungsraum Thun am 22. Juni 2021, von der Planungsregion Kandertal am 31. Mai 2021 und von der Berg- und Planungsregion Obersimmental-Saanenland am 26. Mai 2021 beschlossene RGSK TOW 2021 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz am 23. Dezember 2021 genehmigt.

Die Unterlagen sind im Internet unter entwicklungsraum-thun.ch und www.kasisa.ch oder nach Terminvereinbarung bei den Geschäftsstellen der Regionen einsehbar.

Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).

 

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