Richtplan Arbeitsschwerpunkte ländlicher Raum

Der teilregionale Teilrichtplan Arbeitsschwerpunkte im ländlichen Raum des ERT wurde im September 2010 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. Die regionale Betrachtung diente dazu, sinnvolle Arbeitsstandorte zu finden und ein angemessenes Angebot an Arbeitszonen im ländlichen Raum zu schaffen.

Die im Richtplan ausgeschiedenen Standorte wurden 2012 in das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West (RGSK TOW) als Arbeitsschwerpunkte ländlicher Raum und als Vorranggebiete Siedlungserweiterung Arbeiten im ländlichen Raum übernommen.