Kantonales Umsetzungsprogramm
Die NRP-Kantone haben per Anfang Juli 2023 beim Bund ihre aktualisierten Umsetzungsprogramme 2024–2027 eingereicht. Diese Umsetzungsprogramme bilden die Voraussetzung für die weitere Finanzierung der NRP durch den Bund. Der Kanton Bern will im Umsetzungsprogramm 2024–2027 gemeinsam mit dem Bund auf den bestehenden Strategien und Instrumenten aufbauen und weiter mit den Partnern (Regionen, Destinationen, Regionales Innovationssystem (RIS) Mittelland) zusammenarbeiten.
Diese Förderschwerpunkte entsprechen den Bereichen oder Branchen bzw. Wertschöpfungsketten, die schwerpunktmässig gefördert werden sollen. Der Förderschwerpunkt «Tourismus» entspricht der strategischen Handlungsachse im bisherigen Umsetzungsprogramm des Kantons Bern. Unter dem Förderschwerpunkt «Industrie & Dienstleistungen, RIS» werden grossräumig koordinierte Aktivitäten zur Förderung von Innovation (Innovationsförderagentur, Coaching-Angebote) sowie Wissens- und Technologietransfer (WTT) bei KMU subsummiert. Darüber hinaus sollen weitere überbetriebliche und vorwettbewerbliche Aktivitäten von KMU abgedeckt werden; beispielsweise überbetriebliche Kooperationen, Projekte zum Thema Fachkräftemangel, überbetriebliches Gesundheitsmanagement usw. Ein dritter kantonaler Förderschwerpunkt bezweckt, aus den Förderprogrammen der Regionen weitere Schwerpunkte zu setzen. Je nach Region kommen innovative, wertschöpfungsorientierte Projekte aus unterschiedlichen Bereichen in Frage: so u.a. Freizeit, Kultur, Soziales, Landwirtschaft, Waldwirtschaft und Gesundheit. Dieser Förderschwerpunkt «Innovative regionale Angebote» dient zur Umsetzung spezifischer Schwerpunkte der Regionen.
Weiter sind im kantonalen Förderprogramm 2024 – 2027 die folgenden Erneuerungen enthalten:
Ergänzter Exportbasisansatz
Im Sinne einer Ergänzung des Exportbasisprinzips werden in einem beschränkten Rahmen neu Projekte der «lokalen Wirtschaft» gefördert. Damit sollen Bestrebungen gestärkt werden, vor Ort geschaffene Wertschöpfung in der Region zu behalten. Die Projekte müssen in der Regel überbetrieblich ausgerichtet sein und ihre direkte/indirekte Wirkung zumindest teilweise über Gemeinde- oder Stadtgrenzen hinaus entfalten. Ausgeschlossen bleiben insbesondere Projekte der Basisinfrastruktur, Wohnbauförderung und reine Standortmarketingprojekte. Grössere Regionalzentren sind von der Förderung lokaler Projekte ausgeschlossen.
Nachhaltigkeitskonzept und Kreislaufwirtschaft
Die NRP versteht sich verstärkt als Instrument zur Förderung einer nachhaltigen regionalen Entwicklung. Die Projekte werden bereits bei Gesuchseinreichung einer vertieften Nachhaltigkeitsbeurteilung durch die antragstellende Region unterzogen. In diesem Zusammenhang werden vermehrt auch Projekte der «Kreislaufwirtschaft» in die NRP integriert.
Flexibilisierte Infrastrukturförderung
Kleininfrastrukturen ausserhalb von Regionalzentren sollen neu mit Beiträgen von maximal 100‘000 Franken (Total Bund und Kanton) gefördert werden können. Im Fokus stehen kleine, lokal systemrelevante und betriebswirtschaftlich nicht direkt rentabilisierbare Kleininfrastrukturen, sofern sie eine wichtige und entwicklungsauslösende Rolle für die lokale Wirtschaft und/oder Bevölkerung spielen und dafür ein glaubwürdiger Nachweis erbracht werden kann.