Projekteingaben

In der Region Thun ist der Entwicklungsraum Thun (ERT) für die Projektunterstützung zuständig und erste Anlaufstelle bei neuen Projektideen. Die Geschäftsstelle des ERT unterstützt Sie im Prozess von der Idee bis zur Umsetzung. Ansprechperson bei Fragen zu Regionalentwicklungsprojekten ist Mathias Julen.

Folgende Schritte sind für die Beantragung erforderlich:

  1. Die Projektträgerschaft kontaktiert die Geschäftsstelle ERT mit ihrer Projektidee
  2. Die Geschäftsstelle informiert die Trägerschaft zum weiteren Vorgehen und prüft, ob grundsätzlich Potenzial für eine NRP Förderung bestehen würde
  3. Die Trägerschaft erarbeitet eine Voranfrage mit den wichtigsten Eckpunkten zum Projekt, welche durch die Geschäftsstelle dem AWI (kantonales Amt für Wirtschaft) weitergeleitet wird
  4. Im Falle einer positiven Rückmeldung des AWI, unterstützt die Geschäftsstelle die Projektträgerschaft bei der Erarbeitung der definitiven Gesuchsunterlagen
  5. Die Gesuchsunterlagen werden durch die Geschäftsleitung der zuständigen Region zu Handen des Kantons verabschiedet
  6. Das AWI prüft das Gesuch und spricht wenn möglich NRP-Beiträge


Was wird unterstützt?

Grundsätzlich können Projekte in den folgenden Bereichen unterstützt werden:

  • Infrastrukturen wie Bergbahnen, nationale Sportanlagen oder Kongressbauten
  • Entwicklungsprojekte, Machbarkeitsstudien oder der Aufbau eines Projekts
  • Angebotsentwicklung zur Erarbeitung marktfähiger touristischer Angebote


Voraussetzungen für Projekte

Das Projektvorhaben muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wertschöpfungspotenzial haben
  • innovativ sein
  • einem unternehmerischen Ansatz folgen
  • in die regionale Wirtschaft passen
  • längerfristig selbsttragend werden
  • eine Eigenleistung der Projektträger einbringen
  • den Schwerpunkten des Umsetzungsprogramms der Neuen Regionalpolitik (NRP) entsprechen


Weitere Kriterien für Projekte

Die nachfolgenden Kriterien sind ebenfalls zu berücksichtigen:

  • Gefördert werden Projekte mit nachvollziehbarer wirtschaftlicher Wirkung im ländlichen Raum, bei welchen allfällige negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nach gängigen Standards minimiert werden. NRP-Projekte mit positiven Auswirkungen in den ökologischen und sozialen Dimensionen, sowie wirtschaftsnahe Projekte, welche eng an der «Kreislaufwirtschaft» angelehnt sind, sind besonders willkommen.
  • In Einzelfällen sind «lokale» Projekte ohne direkten Exportcharakter und Beiträge an Kleininfrastrukturen (z.B. Klettergarten) möglich.
  • Grundsätzlich ausgeschlossen sind Projekte, die unter die Grundversorgung bzw. Basisinfrastruktur (z.B. Strassen, Wasserversorgung, etc.) fallen, der Erfüllung einer vom Bund oder Kanton zwingend vorgeschriebenen Aufgabe dienen, nicht im Einklang stehen mit übergeordneten verbindlichen kantonalen Planungen und Strategien, beim Wohnen ansetzen, reine Standortpromotion oder einmalige Events zum Gegenstand haben.
  • Die Projekte müssen sich in den Förderschwerpunkten des aktuellen kantonalen Umsetzungsprogramms und des aktuellen regionalen Förderprogramms positionieren lassen.
  • Die hauptsächlichen Wirkungen der Projekte müssen im ländlichen Raum anfallen.
  • Andere Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes stehen für das Projekt nicht zur Verfügung, ausser die Finanzierungsanteile der verschiedenen Bundesfinanzierungen können hinsichtlich des Fördergegenstandes klar getrennt werden.
  • Die Projekte fallen nicht unter die klassische einzelbetriebliche Förderung bzw. begünstigen nicht einzelne Unternehmen, welche in direkter Konkurrenz mit anderen Unternehmen stehen. Im Bereich privatwirtschaftlicher Initiativen sind nur vorwettbewerbliche oder überbetriebliche Projekte zulässig.
  • Die Unterstützung hat den Charakter einer projektbezogenen Starthilfe und ist kein Betriebsbeitrag.
  • Die Trägerschaft plant, bedeutende eigene Leistungen von mindestens 20% zur Deckung der Projektkosten zu erbringen.
  • Projektziele, erwartete Leistungen und Ergebnisse sowie die erhoffte Wirkung (Wertschöpfung und Arbeitsplätze) müssen zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung plausibel aufgezeigt werden können (in Form eines einfachen Wirkungsmodells).


Finanzierung

Die Kantone beteiligen sich gesamthaft mindestens gleichwertig wie der Bund an den Finanzhilfen (in der Regel 50/50). Empfänger:innen von Finanzhilfen müssen sich angemessen mit Eigenmitteln / Eigenleistungen (mindestens 20%) an den Vorhaben beteiligen. Für wertschöpfungsorientierte Infrastrukturprojekte werden in der Regel langfristige zinslose Darlehen gesprochen. Entwicklungsprojekte, Konzepte (Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten) und Kleininfrastrukturen werden mit à-fonds-perdu Beiträgen unterstützt.