Regionalpolitik des Bundes
 - Entwicklungsraum Thun

Das Bundesgesetz über die Regionalpolitik und die dazugehörigen Verordnungen sind seit 1. Januar 2008 in Kraft. Die Neue Regionalpolitik ist als wirtschaftsorientierte Strukturpolitik konzipiert und zielt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Berggebiet, im weiteren ländlichen Raum und in den Grenzregionen.

Mit der Unterstützung von innovativen Projekten und der Nutzung von Synergien zwischen städtischen und ländlichen Gebieten stärkt der Bund die Innovationskraft und die Wertschöpfung in den Zielräumen der NRP und fördert damit die wirtschaftliche Entwicklung. Infrastrukturvorhaben und Entwicklungsprojekte können von Bund und Kanton mit Darlehen oder Beiträgen unterstützt werden, sofern sie mit den Zielen und Strategien des NRP-Förderprogrammes Thun-Oberland West und des kantonalen Umsetzungsprogrammes übereinstimmen.

NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete 2020-2023

Das neue Berggebietsförderprogramm der NRP richtet sich an Projekte mit Pilotcharakter in besonders peripheren Räumen, die keine NRP-Förderung erhalten können, weil gewisse Kriterien nicht erfüllt werden. Dabei können und sollen bewusst auch Akteure mobilisiert und Themen abgedeckt werden, die bisher nicht oder nur wenig mit der NRP in Verbindung standen. Für die NRP-Pilotmassnahmen gilt schweizweit ein eingeschränkter NRP-Perimeter. Im ERT können keine Projekte aus dem Agglomerationsperimeter und ausserdem aus den Gemeinden Wattenwil, Burgistein, Gurzelen und Forst-Längenbühl über das Berggebietsförderprogramm eingereicht werden.

Die Berggebietsförderung arbeitet ausschliesslich mit à-fonds-perdu Beiträgen. Der gesetzliche Rahmen der NRP muss dabei eingehalten bleiben. Im Mittelpunkt steht eine begrenzte Lockerung der Projektanforderungen bezüglich der Überbetrieblichkeit  und der Exportorientierung sowie die Auszahlung von à-fonds-perdu Beiträgen auch für Infrastrukturprojekte:

  • Überbetrieblichkeit: Über die Berggebietsförderung können auch Einzelbetriebe als Projektträgerschaften auftreten, allerdings muss die Wirkung des Projekts deutlich über die einzelbetriebliche Wirkung hinausgehen und es darf keine Konkurrenzsituation begünstigt werden. Für solche Projekte können max. CHF 50'000.- beantragt werden.
  • Exportorientierung: Wirtschaftsprozesse zwischen in der Region ansässigen Unternehmen, Substitutionen von Importen sowie nachhaltige Ressourcennutzungen sind nun auch ohne Abfluss von betrieblicher Wertschöpfung und Kaufkraft in andere Regionen möglich. Für solche Projekte können max. CHF 150'000.- beantragt werden.
  • Kleine Infrastrukturprojekte: Kleine, lokal systemrelevante und betriebswirtschaftlich nicht direkt rentabilisierbare Kleininfrastrukturen sind möglich, sofern die eine entwicklungsauslösende Rolle für die lokale Wirtschaft und Bevölkerung spielen. Für solche Projekte können max. CHF 100'000.- beantragt werden.

Die Projektanträge werden gleich wie für die NRP über den ERT abgewickelt. Zuerst wird eine Voranfrage beim Kanton eingereicht (siehe Formular Projektskizze ERT). Anschliessend besteht für überbetriebliche und öffentliche Trägerschaften die Möglichkeit, Abklärungen, Konkretisierungen und weitere Projektentwicklungsarbeiten mit bis zu 10% des geschätzten Projektvolumens dem Projekt anzurechnen (max. CHF 10'000.-). Ein angemessener Eigenanteil an den Kosten ist weiterhin unabdingbar.