Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat den von der Delegiertenversammlung des Entwicklungsraum Thun am 14. Dezember 2021 beschlossenen regionalen Richtplan Windenergie in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen Anpassungen vorgenommen wurden (siehe Verfügung und Genehmigungsunterlagen mit Änderungen von Amtes wegen). Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern innert 30 Tagen nach Publikation im Amtsanzeiger Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).

Weitere Informationen zum regionalen Richtplan Windenergie finden Sie hier

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